– Reposting – Hier geht’s zum Original: Datenschutz-Beratung entfällt oft ersatzlos
Vor einem Jahr erhöhte der Gesetzgeber im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Zahl der Mitarbeitenden, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Die Ruhr-Universität Bochum untersuchte im Rahmen einer Umfrage und im Auftrag des BvD und der Zeitschrift Datenschutz PRAXIS die Folgen. Hier die Ergebnisse.
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