– Reposting – Hier geht’s zum Original: Informationspflicht vs. Ermittlungserfolg bei Incident Response Fällen
Die Informationspflicht zwingt uns, Betroffene über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die Vorgabe ist grundsätzlich begrüßenswert. Was aber, wenn genau diese Informationspflicht einen Ermittlungserfolg zunichtemachen würde? Kann der Grundsatz auch in Incident-Response-Fällen gelten?
Der Alltag lässt sich regeln
Betroffene sind gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO „zum Zeitpunkt der Erhebung“ über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu informieren. Hiermit ist zunächst ein engerer zeitlicher Zusammenhang gemeint. In den Alltagssituationen eines Unternehmens haben sich meist pragmatische Regelungen durchgesetzt. Je nach Bedarf wird der zeitliche Zusa
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Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: Dr. Datenschutz (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Informationspflicht vs. Ermittlungserfolg bei Incident Response Fällen.
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