– Reposting – Hier geht’s zum Original: LG Köln: Setzen von Cookies ohne Einwilligung ist Wettbewerbsverstoß
Das Setzen von Cookies ohne aktive Einwilligung des Betroffenen ist ein Wettbewerbsverstoß (LG Köln, Beschl. v. 29.10.2020 – Az.: 31 O 194/20).
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Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: LG Köln: Setzen von Cookies ohne Einwilligung ist Wettbewerbsverstoß.
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