– Reposting – Hier geht’s zum Original: Unzulässiger Einsatz von Mailchimp und die Folgen
Die Nutzung des US-Newsletter-Dienstes Mailchimp wurde in einem Fall durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) für unzulässig erklärt. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen dies auf die Nutzung von Mailchimp und anderen US-Anbietern hat.
BayLDA erklärt Mailchimp für unzulässig
Ein Unternehmen nutzte die Dienste von Mailchimp, einem US-Anbieter für den Versand von Newslettern. Es wurden ausschließlich E-Mail-Adressen der Nutzer an Mailchimp übertragen. Neben dem grundsätzlichen Erfordernis einer Einwilligung im sog. „Double-Opt-In“-Verfahren müssen für die Datenübermittlung in die USA als sog. Drittland (Land außerhalb der EU/des EWR) die spezifischen Anfo
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