Abmahnung wegen einer Datenschutzverletzung erhalten?
Wenn Sie der Empfänger einer Abmahnung wegen einer Datenschutzverletzung, sollten Sie unbedingt reagieren.
Die ersten Abmahnungen zur DSGVO wurden bereits kurz nach Inkrafttreten der DSGVO von Anwaltskanzleien verschickt. Sie forderten Zahlungen von Website-Betreibern, die angebliche kein angemessenen Datenschutzmaßnahmen ergriffen hatten. In der Folge haben viele Website-Betreiber Bußgelder bezahlt – oft aus eigener Unsicherheit. Trifft eine Abmahnung bei einem ein, so gilt es, besonnen zu bleiben und zu handeln!
Inzwischen ist Datenschutz in Unternehmen natürlich “angekommen” – die abschreckenden Bußgelder – so verlangt es die DSGVO wörtlich-, die von Datenschutzbehörden bereits zahlreich verhängt wurden, haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Auch wenn sich höchstrichterlich noch keine Trends zeigen, machen bisherigen Urteile rund um Abmahnungen wegen vermuteter Datenschutzverletzungen die Richtung aber doch schon deutlich.
Was also tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?
Seien Sie vorsichtig, Abmahnungen zu ignorieren. Vielmehr gilt es, die Berechtigung der Abmahnung zu hinterfragen und mit anwaltlicher Hilfe zu prüfen. Eine rechtlich fundierte Abmahnung kann in eine einstweilige Verfügung führen, die sehr unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Hier einige Tipps für den ersten Umgang mit Abmahnungen wegen vermeintlicher Datenschutzverstößen:
- Auf keinen Fall Zahlungen ohne rechtliche Prüfung leisten
- Keinen direkten Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen, das könnte später unter Umständen als Schuldeingeständnis gewertet werden
- Keine Dokumente unterschreiben, die so verstanden werden könnten, als wenn der Vorwurf eingeräumt wird
- Immer prüfen, ob es sich beim Abmahner tatsächlich um einen Wettbewerber (im Sinnde des UWG) handelt
- Bei unsicherer Rechtslage immer einen Anwalt hinzuziehen
- Nicht untätig bleiben oder die Abmahnung ignorieren
Fazit
Noch ist die Rechtslage unklar und Anwälte streiten (meistens miteinander) darüber, obDatenschutzverstöße überhaut abmahnfähig sind. Das Sinnvollste ist in dieser noch unsicheren rechtlichen Situation, in Zusammenarbeit mit Ihrem Datenschutzbeauftragten Massnahmem zu treffen, um Datenschutzverstöße gar nicht erst aufkommen zu lassen. Angesichts der hohen Bußgelder bei Datenschutzverstößen, die bereits gegen Unternehmen verhängt worden sind, ist die beste Prävention eine “ordentliche” Umsetzung der DSGVO. Das ist auch günstiger als eine juristische Auseinandersetzung aufgrund einer Abmahnung und deren Folgen.
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