AEPD verhängt 200 Euro Bußgeld gegen Unbekannt
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Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken wollte die Datenschutzbehörde eine Untersuchung bei dem Verantwortlichen einleiten. Jedoch reagierte dieser nicht auf die mehrfach gestellten Auskunftsanfragen der Behörde. Aufgrunddessen verhängte diese ein Bußgeld aufgrund der mangelnden Kooperation mit der Datenschutzbehörde.
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