Neues von den Aufsichtsbehörden zum Auskunftsanspruch
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Wenige Themen bzw. Anforderungen aus der DSGVO erfahren so viel Aufmerksamkeit wie der Auskunftsanspruch. Das verwundert nicht, gilt dieser doch als eines der stärksten Betroffenenrechte. Und auch nach mehreren Jahren, in welchen die DSGVO anzuwenden ist, sind viele Fragen noch nicht hinreichend geklärt.
Herausforderung Praxis
Dies bemerken wir auch in der Beratungspraxis, verwundert aber bei genauerer Betrachtung kaum, gilt die DSGVO doch branchenübergreifend für alle Unternehmen und insoweit auch für maximal heterogene Verarbeitungszwecke. Manchmal betrifft dieses aber auch „nur“ die Umsetzung als Prozess.
Tätigkeitsberichte können helfen
Ausgangspunkt ist
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