BAG: Vorlage zur Kollektivvereinbarung & zum Schadensersatz
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Der Art. 88 Abs. 1 DSGVO sieht vor, dass die Mitgliedstaaten vorsehen können, dass eine betroffene Person einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn sie infolge einer Verletzung der DSGVO materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat. Die Frage, ob ein erlittener Schaden von einigem Gewicht dargelegt werden muss oder ob bereits die Verletzung der DSGVO-Vorgaben ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen, wird in der Praxis und in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Nun soll der Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22. September 2022 unter anderem diese Frage klären.
Sachverhalt: US-Software mit Echtdaten get
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Azure-Lücke erlaubte Datenklau bei Millionen Office365-Kunden
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Microsoft Defender: Achtung, Klick auf das gefährliche zoom.us festgestellt
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