Datenschutz messbar machen – Reifegrade und Kennzahlen

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Die Datenschutz-Grundverordnung stellt hohe Anforderungen an Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insbesondere für den Verantwortlichen sieht die DSGVO vor, dass dieser die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nachweisen können muss. Ein Datenschutzmagagementsystem ist hierfür unverzichtbar. Durch qualitative und quantitative Messverfahren kann dessen Wirksamkeit bestimmt werden.

Messverfahren zur Bestimmung der Effektivität und des Reifegrades

In anderen Bereichen der Unternehmensorganisation sind Messverfahren bereits etabliert und gehören zum Standard, so beispielsweise im Bereich der Unternehmens-Compliance

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