DSGVO-Grundsatz der Speicherbegrenzung
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Nach der DSGVO ist bei der Datenverarbeitung der Grundsatz der Speicherbegrenzung zu beachten. Was sich hinter diesem Grundsatz verbirgt und woran dabei noch zu denken ist, erklärt dieser Artikel.
Definition: Was besagt der Grundsatz der Speicherbegrenzung?
Artikel 5 Abs. 1 lit. e DSGVO normiert den sogenannten Grundsatz der Speicherbegrenzung. Dieser wiederum schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es der Zweck, zu dem sie verarbeitet werden, erfordert. Grob zusammengefasst sieht das Gesetz dabei die Umsetzung der Speicherbegrenzung entweder durch Löschung oder jedenfalls Aufhebung des Bezuges zu betroffenen Personen vor. Schlie
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