EU-Kommission überprüft Angemessenheitsbeschlüsse

– Reposting – Hier geht’s zum Original: EU-Kommission überprüft Angemessenheitsbeschlüsse

Die EU-Kommission hat ihren Bericht zur ersten Überprüfung der Angemessenheitsbeschlüsse für elf Länder veröffentlicht. Diese sind für die grenzüberschreitende Übermittlung von Daten und somit für einen offenen Handelsverkehr mit diesen Ländern enorm wichtig. Dieser Beitrag erklärt die wesentlichen Aspekte einer solchen Prüfung und fasst die Ergebnisse  zusammen.

Bedeutung eines Angemessenheitsbeschlusses

Angemessenheitsbeschlüsse im Sinne von Art. 45 DSGVO bescheinigen Drittländern ein adäquates Datenschutzniveau. In solchen Fällen dürfen personenbezogene Daten aufgrund einer Rechtsgrundlage ohne weitere Maßnahmen an dieses Land übermittelt werden. Dies schafft Rechtssicher

[Weiterlesen …]

HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: EU-Kommission überprüft Angemessenheitsbeschlüsse.

(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)

Ähnliche Beiträge