OLG Karlsruhe urteilt zu Sicherheitsmaßnahmen bei E-Mails
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In einem aktuellen Urteil äußert sich das OLG Karlsruhe zur Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr einzuhalten sind. Maßgeblich kommt es nach Ansicht des Gerichts darauf an, ob die Sicherheitsmaßnahmen berechtigterweise erwartet werden können. Welche nach Ansicht des OLG Karlsruhe dazu gehören, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Zahlen, bitte!
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