OLG Karlsruhe urteilt zu Sicherheitsmaßnahmen bei E-Mails
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In einem aktuellen Urteil äußert sich das OLG Karlsruhe zur Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr einzuhalten sind. Maßgeblich kommt es nach Ansicht des Gerichts darauf an, ob die Sicherheitsmaßnahmen berechtigterweise erwartet werden können. Welche nach Ansicht des OLG Karlsruhe dazu gehören, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Zahlen, bitte!
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Braucht ein Verein einen Datenschutzbeauftragten?
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Vereine haben in Deutschland eine lange Tradition. Ob es um den Sportverein von nebenan geht oder um eine gemeinsame ehrenamtliche Tätigkeit, am Vereinsleben kommt man (fast) nicht vorbei. Natürlich spielt der Datenschutz auch hier eine Rolle. Was müssen Vereine hierbei beachten? Wir haben uns die wichtigsten Vorgaben einmal angeschaut.
Warum müssen auch Vereine den Datenschutz beachten?
Dabei können die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen im Vereinsleben ganz unterschiedlich sein. Die bekannteste und wohl auch häufigste Rechtsform in Deutschland ist der eingetragene Verein (e. V.). Dies gilt z. B. für die meisten Sportvereine, welche im Regelfall als gemeinnützige
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Datenschutzbeauftragter Qualifikation: Diese Fachkunde ist nötig
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Welche Fachkunde und Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter (DSB) verfügen? Bei dieser Frage schafft die DSGVO allein leider nicht Klarheit. Was Aufsichtsbehörden und Gerichte noch hierzu sagen, damit beschäftigt sich der folgende Artikel.
Qualifikation: Erforderliche Fachkunde richtet sich nach Tätigkeit des DSB
Das Gesetz knüpft die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter nicht an eine bestimmte Ausbildung oder näher bezeichnete Fachkenntnisse. Die erforderliche Qualifikation des Datenschutzbeauftragten richtet sich nach EG 97 Abs. 3 DSGVO insbesondere nach den durchgeführten Datenverarbeitungsvorgängen und dem erforderlichen Schutz der Daten. Das Prinzip gilt es, da
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E-Mail-Disclaimer & -Signaturen: Überflüssig oder Pflicht?
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E-Mail-Disclaimer & -Signaturen: Überflüssig oder Pflicht?Heutzutage ist der E-Mail-Austausch ein unverzichtbares Kommunikationsmittel geworden. Viele Unternehmen verwenden am Ende der E-Mail zunehmend Disclaimer und Signaturen, um eine dem Empfänger zusätzliche Hinweise zu Haftung oder Kontaktdaten zugänglich zu machen. In diesem Artikel soll diskutiert werden, ob Disclaimer und Signaturen in E-Mails notwendige Ergänzungen oder bloße Relikte aus vergangenen Zeiten sind.
Disclaimer nicht mit der E-Mail-Signatur verwechseln
E-Mail-Disclaimer stehen am Ende einer E-Mail und enthalten beispielsweise Hinweise zur Vertraulichkeit oder Anspruchsausschlüssen. Während E-Mail-Signaturen persönliche oder geschäftliche Informationen liefern,
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Peek&Cloppenburg: Konfigurationsfehler führt zu Datenpanne
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