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Datenschutz im Verein: Aufnahme & Veröffentlichung von Fotos
Seit Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung besteht bei Vereinen große Rechtsunsicherheit, ob Fotoaufnahmen von Mitgliedern oder von Veranstaltungsteilnehmern angefertigt und auf der Webseite des Vereins oder im Vereinszeitschrift noch veröffentlicht werden dürfen. Nachfolgend soll aufgezeigt werden, unter welchen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eine zulässige Veröffentlichung von Bildaufnahmen erfolgen kann und was dabei zu beachten ist.
Warum unterfallen Fotos der DSGVO?
Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürlich Person beziehen. Für die Identifizierbarkeit reicht es
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HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original:
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