VG Berlin: Auskunftsansprüche dürfen auch verweigert werden

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Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin thematisiert eine Reihe von datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit einem Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO stellen können. Wann darf der Verantwortliche die Auskunft vorerst verweigern? Was kann der Betroffene tun, wenn die gewünschte Auskunft ausbleibt? Und was passiert, wenn auch die Datenschutzbehörde keinen Verstoß gegen Datenschutzgesetze erkennen kann?

Wirtschaftsauskunftei zweifelt an Identität des Antragstellers

Formal hatte das Verwaltungsgericht Berlin über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu entscheiden (VG Berlin, Beschluss vom 24.04.2023, VG 1 K 227/22). Materie

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