– Reposting – Hier geht’s zum Original: Verbraucherzentrale gegen Telekom: Ihr habt zwar Recht, aber…
Recht haben und Recht bekommen ist aber nicht dasselbe – Das zeigt das Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 33 O 376/22 v. 23.03.2023) zu einer Klage des Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gegen die Telekom GmbH, die unter der Marke Congstar viel falsch gemacht hat, aber nur wenig verurteilt wurde. Warum das so ist, das erfahren Sie hier.
Worum ging es?
Es ging um den Onlineauftritt von Congstar, einer Marke der Telekom Deutschland GmbH, die Mobilfunk- und Internettarife anbietet. Diese hatte einerseits einige Passagen in ihrer Datenschutzerklärung, die dem klägerischen Verbrauchschutzverein gar nicht gut gefallen haben und andererseits wurden die User durch sogenann
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Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Verbraucherzentrale gegen Telekom: Ihr habt zwar Recht, aber….
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