Urteil: Kein Schadenersatz nach erfolgloser Bewerbung
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Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass datenschutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, obgleich es dem Betroffenen augenscheinlich gar nicht auf die Schutzzwecke des Datenschutzrechts (sich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bewusst zu werden und deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen) ankommt. Je nach konkreter Situation, kann ein solches Vorgehen als rechtsmissbräuchlich gewertet werden. Im Folgenden wird ein Fall beleuchtet, in welchem ein Betroffener nach Ablehnung einer Bewerbung einen Schadenersatzanspruch geltend machen wollte.
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